Brandschutzbeauftragter
Gesetzlich gefordert

BrandschutzbeauftragteExtern & Inhouse

Professionelle Brandschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen in Schleswig-Holstein und Hamburg.

Externer Brandschutzbeauftragter

Flexibler Brandschutz für Ihr Unternehmen

Ein Brandschutzbeauftragter muss nicht unbedingt aus der eigenen Belegschaft kommen. Viele Klein- und Mittelständler verfügen dabei nicht über die Kapazität einen eigenen Brandschutzbeauftragten auszubilden. Hier kann Ihnen der Externe Brandschutzbeauftragte helfen.

Durch seine intensive Beschäftigung mit dem Thema Brandschutz und seiner entsprechenden Fachexpertise berät Sie der externe Brandschutzbeauftragte objektiv. Er erkennt Risiken und Gefahren und bietet die entsprechenden Lösungen an. Durch eine Kostentransparenz bleiben auch die anfallenden Honorarkosten dabei eindeutig kalkulierbar.

Vorteile auf einen Blick

Objektive Beratung

Unabhängige Expertise ohne Betriebsblindheit

Kostentransparenz

Eindeutig kalkulierbare Honorarkosten

Mehr Aufmerksamkeit

Höhere Akzeptanz bei Schulungen

Gesetzeskonform

Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen

Gesetzliche Grundlagen

Der Externe Brandschutzbeauftragte

Als Arbeitgeber oder Betreiber stehen Sie in der Verantwortung alle Belange des vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen. In verschiedenen Sonderbauvorschriften sind Brandschutzbeauftragte zum Teil gesetzlich gefordert.

Verkaufsstättenverordnung (VkVO)

In großen Verkaufsstätten ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.

Muster-Industriebau-Richtlinie

In Industriebauten mit erhöhter Brandgefahr ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich.

Sachversicherer

Anforderungen zur Bestellung können im Einzelfall auch über den Sachversicherer gefordert werden.

Die DGUV Information 205-003 gibt eine gute Orientierung über die Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten.

Aufgaben & Pflichten

Das Aufgabenspektrum

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und umfassen sowohl präventive als auch organisatorische Maßnahmen.

Brandschutzordnungen

Erstellung und fortlaufende Aktualisierung von Brandschutzordnungen

Flucht- und Rettungspläne

Erstellung und Pflege von Flucht- und Rettungsplänen

Feuerwehrpläne

Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen

Regelmäßige Begehungen

Überwachung des ordnungsgemäßen Zustands im Objekt

Unterweisungen

Durchführung von Brandschutzunterweisungen

Evakuierungsübungen

Durchführung und Organisation von Evakuierungsübungen

Dokumentation

Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

Projektbeteiligung

Beteiligung an Projekten, soweit diese den Brandschutz betreffen

Führungskräfteberatung

Beratung und Unterstützung von Führungskräften